AWG nimmt aktiv an der Ausarbeitung des Gesetzentwurfs "Über Verpackungen und Verpackungsabfälle" teil

Am 24. November fand die zweite Sitzung der Arbeitsgruppe zur Bearbeitung der Gesetzentwürfe über Verpackungen und Verpackungsabfälle (Registrierungsnummern 10066, 10066-1 und 10066-2) im Ausschuss für Umweltpolitik und Naturschutz des Verkhovna Rada statt.

 

Das zentrale Thema des Treffens war die Tätigkeit von Einzelhändlern im Kontext der genannten Gesetzesentwürfe. Insbesondere konzentrierten sich die Teilnehmer auf folgende Aspekte:

 

🔹Der Begriff „Einzelhändler“ und seine Formulierung: Es wurde diskutiert, ob eine Überarbeitung der Definition von „Einzelhändler“ erforderlich ist, um die spezifischen Tätigkeiten im Bereich Verpackung und Abfall zu berücksichtigen. Es ist wahrscheinlich, dass in Zukunft ein alternativer Begriff verwendet wird.

 

🔸Rechte und Pflichten von Einzelhändlern: Es wurde darüber nachgedacht, die Verantwortlichkeiten und Rechte von Einzelhändlern in Bezug auf das Management von Verpackungsabfällen zu spezifizieren, basierend auf ihrer Art der Tätigkeit und der Annahme von Verantwortung für Verpackungsabfälle. Schließlich kann ein Einzelhändler als Verkäufer, Importeur oder Hersteller unter eigener Marke agieren.

 

Die Vereinigung für Abfallwirtschaft trägt aktiv zur Diskussion der aktuellen Fassungen der Gesetzesentwürfe bei. Es ist wichtig, die Erfahrungen anderer Länder bei der Gestaltung des gesetzlichen Rahmens zu berücksichtigen, um Konfliktsituationen zu vermeiden. Zum Beispiel wurde in der Türkei der HoReCa-Sektor nicht in das Verpackungsabfallmanagementsystem bei seiner Einführung einbezogen, was jetzt zu der Notwendigkeit führt, diese Lücken zu korrigieren.

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